Was ist vollstreckbare ausfertigung?
Vollstreckbare Ausfertigung
Eine vollstreckbare Ausfertigung ist eine amtliche Urkunde, die es dem Gläubiger ermöglicht, einen Titel (z.B. ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde) im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Sie ist quasi die "Lizenz" zur Zwangsvollstreckung.
Wesentliche Punkte:
- Grundlage der Zwangsvollstreckung: Ohne vollstreckbare Ausfertigung ist eine Zwangsvollstreckung in der Regel nicht möglich. (Grundlage%20der%20Zwangsvollstreckung)
- Formelle Anforderungen: Die Ausfertigung muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein (z.B. Bezeichnung als "vollstreckbare Ausfertigung", Siegel, Unterschrift des Urkundsbeamten). (Formelle%20Anforderungen)
- Antragstellung: Die vollstreckbare Ausfertigung muss beim zuständigen Gericht oder Notar beantragt werden. (Antragstellung)
- Mehrere Ausfertigungen: Grundsätzlich wird nur eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt. In Ausnahmefällen können jedoch weitere Ausfertigungen notwendig sein, z.B. wenn die erste verloren gegangen ist oder für verschiedene Vollstreckungsarten benötigt werden. (Mehrere%20Ausfertigungen)
- Zustellung: Die vollstreckbare Ausfertigung muss dem Schuldner zugestellt werden, bevor mit der Zwangsvollstreckung begonnen werden kann (Ausnahmen möglich). (Zustellung)
- Vollstreckungsklausel: Die vollstreckbare Ausfertigung enthält eine Vollstreckungsklausel, die die Zwangsvollstreckung anordnet. (Vollstreckungsklausel)
- Wirkung: Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung beseitigt keine Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst (diese müssen im Wege der Klage geltend gemacht werden). (Wirkung)
- Rechtsbehelfe: Gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung können Rechtsbehelfe eingelegt werden. (Rechtsbehelfe)
Es ist ratsam, sich bei Fragen zur vollstreckbaren Ausfertigung rechtlich beraten zu lassen.